Kurzarbeitergeld in Zeiten von Corona

Kurzarbeitergeld: Was es ist und wie es zu beantragen ist.

Arthur hat sich bereits letzte Woche dazu entschlossen, die Verwaltungsmitarbeiter aus dem Homeoffice arbeiten zu lassen. Er findet dies sehr wichtig und sinnvoll, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Dank der Tipps der ndbh, zur Planung der Aufgabenverteilung, werden alle Aufgaben zeitnah erledigt und alle Mitarbeiter geben ihr Bestes. Auch die Kommunikation funktioniert hervorragend.

Heute geht es um das Thema Kurzarbeit. Die Wirtschaft leidet stark unter dem Virus, so auch Arthurs Firma. In dieser werden Dreh- und Fräsmaschinen hergestellt und seine Kunden sind hauptsächlich Unternehmen aus der Automobilbranche. Dadurch, dass keine Autos mehr produziert werden, werden auch keine Fräsmaschinen gebraucht, wodurch Arthurs Firma als Automobilzulieferer nicht gebraucht wird. Zum Glück erhält er weiterhin kleinere Aufträge aus anderen Branchen, dank welchen seine Firma nicht komplett schließen muss. Allerdings ist die Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter erheblich weniger gefragt, sodass diese nicht in Vollzeit arbeiten können. Er möchte die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter natürlich erhalten und diese zu kündigen kommt für ihn deshalb nicht in Frage. Arthur ist stolz auf seine Mitarbeiter und möchte sie in dieser schwierigen Situation nicht im Stich lassen.

In der Presse liest er in den letzten Tagen öfters über die Kurzarbeit. Viele Unternehmen sollen Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragt haben. Da kommt er auf die Idee, ebenfalls Kurzarbeit für seine Mitarbeiter anzumelden. Bevor er dies tun kann, muss er sich jedoch zuerst darüber informieren, wie diese genau definiert ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Während seiner Recherche merkt er, dass die meisten online zugänglichen Informationen sehr allgemein formuliert sind und nicht klar ist, wie im konkreten Einzelfall vorzugehen ist. Außerdem widersprechen sich einige Quellen. Muss Arthur nun für die ganze Firma Kurzarbeit anmelden oder nicht? Und wie lange kann das Kurzarbeitergeld ausgezahlt werden? Ihm wird schnell klar, dass er einen kompetenten Ansprechpartner braucht, der sich mit diesem Thema auskennt und ihn diesbezüglich beraten kann. Er erinnert sich an seine zuletzt erfolgreiche Zusammenarbeit mit der ndbh GmbH und kontaktiert diese erneut. Einige Berater kennt er bereits und er ist sich sicher, dass sie ihm auch bei diesem Anliegen helfen können.

Was ist Kurzarbeit genau?

Arthur möchte zunächst wissen, was unter Kurzarbeit genau zu verstehen ist. Das ndbh-Team teilt ihm mit, dass von Kurzarbeit dann gesprochen wird, wenn für alle Mitarbeiter eines Betriebes, oder auch nur für einen Teil von ihnen, nicht mehr genug Arbeit da ist und sie ihre Arbeitsleistung verringern oder eventuell sogar ganz einstellen müssen. Der große Vorteil eines Antrages auf Kurzarbeit ist, dass dadurch viele Kündigungen vermieden werden können. Da Arthur die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter erhalten will, ist die Kurzarbeit für seinen Betrieb genau die richtige Lösung – vorausgesetzt die Rahmenbedingungen sind erfüllt.

Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt sein?

Nachdem Arthur verstanden hat, was unter Kurzarbeit genau zu verstehen ist, fragt er die Berater, welche Voraussetzungen seine Firma erfüllen muss, um einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben. Die ndbh-Mitarbeiter erklären ihm, dass der Arbeitsausfall zunächst unverschuldet und vorübergehend sein muss. Das bedeutet, dass das Unternehmen Kurzarbeit wirklich nur im Notfall anmelden kann und nicht bei sonstigen Betriebsrisiken. Da das Coronavirus ein unabwendbares und hoffentlich ein vorübergehendes Ereignis ist, ist die Anmeldung der Kurzarbeit für Arthurs Firma möglich. Außerdem muss der Betrieb alles dafür getan haben, den Arbeitsausfall zu vermindern oder zu beheben. Dazu zählt auch der Abbau von Überstunden oder Ähnliches. Im Zuge der aktuellen Corona-Krise sind diese Voraussetzungen jedoch etwas gelockert worden. Arthur ist grundsätzlich kein Freund davon, seine Mitarbeiter Überstunden leisten zu lassen – es sei denn, der Auftrag ist dringend und muss am Tag selbst noch erledigt werden. Grundsätzlich ist er der Meinung, dass es fest geregelte Arbeitszeiten gibt, die die Mitarbeiter einhalten sollten. Aus diesem Grund kann er bestätigen, dass es keine Überstunden gibt, die abgebaut werden müssen. Somit erfüllt sein Betrieb auch die zweite Voraussetzung.

An dieser Stelle fragt der Unternehmer nach, ob es möglich ist, Kurzarbeit nur für einzelne Abteilungen anzumelden. Er hatte geplant, die Kurzarbeit nur für die Produktionsabteilung anzumelden und die Verwaltung wie gewohnt weiterarbeiten zu lassen. Die Berater erklären ihm, dass es möglich ist, für alle Mitarbeiter Kurzarbeit anzumelden, dies aber nicht zwingend erforderlich und somit auch keine Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist. Arthur kann also beruhigt seinen Plan umsetzen und nur für einen Teil seines Betriebes Kurzarbeit anmelden. Die ndbh-Berater weisen Arthur auf die Mindesterfordernisse hin, die für den Erhalt des Kurzarbeitergeldes erfüllt sein müssen. Nach diesen besteht der Anspruch auf Kurzarbeitergeld nur dann, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts betroffen sind. In Arthurs Betrieb sind fast die Hälfte der Beschäftigten in der Produktion, somit ist auch diese Voraussetzung erfüllt. Da Arthur nun die nötigen Informationen verständlich vermittelt bekommen hat, steht dem Antrag auf Kurzarbeitergeld fast nichts mehr im Weg.

Wo kann das Kurzarbeitergeld beantragt werden?

Bevor er das Kurzarbeitergeld beantragen kann, möchte er von den Beratern erfahren, wie und wo dies möglich ist. Ob seine Mitarbeiter dafür zuständig sind, möchte er ebenfalls wissen. Das ndbh-Team erklärt Arthur, dass die Anmeldung und Beantragung von ihm erledigt werden müssen. Zunächst muss der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsausfall anzeigen. Anschließend prüft diese, ob die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte dies der Fall sein, kann der eigentliche schriftliche Antrag auf Kurzarbeitergeld erfolgen. Formulare und Formblätter für den Antrag befinden sich auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Arthurs Mitarbeiter müssen in diesem Fall also nichts machen. Da er nun weiß, dass er für den Antrag zuständig ist, wird er sich zeitnah darum kümmern und die Bundesagentur für Arbeit kontaktieren. Er möchte sichergehen, dass seinen Mitarbeitern das Geld zeitnah zur Verfügung gestellt wird.

Da der Arbeitgeber die Zahlung des Kurzarbeitergeldes übernimmt, weisen die Berater Arthur an dieser Stelle darauf hin, dass er bei der Bundesagentur für Arbeit die Rückerstattung des Kurzarbeitergeldes beantragen kann. Der Antrag hierfür muss spätestens nach drei Monaten nach Ablauf des Abrechnungsmonats erfolgen. Arthur bedankt sich für diese Information und behält diese im Hinterkopf.

Welche Unterlagen müssen beim Antrag auf Kurzarbeitergeld eingereicht werden?

Nachdem die Voraussetzungen und der Ansprechpartner für Kurzarbeit geklärt wurden, möchte Arthur nun wissen, welche Unterlagen der Bundesagentur für Arbeit beim Antrag für Kurzarbeitergeld vorliegen müssen. Das ndbh-Team teilt ihm mit, dass es lediglich darauf ankommt, eine schriftliche Vereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit mit dem Betriebsrat oder Einverständniserklärungen seiner Mitarbeiter vorzuweisen. Da sein Betrieb keinen Betriebsrat hat, wird Arthur die Einverständniserklärungen seiner Mitarbeiter einholen müssen.

In welcher Höhe und für wie lange wird das Kurzarbeitergeld ausgezahlt?

Eine letzte Frage hat der Arbeitgeber noch. Er möchte wissen, wie hoch das Kurzarbeitergeld ist und wie lange dieses ausgezahlt wird. Im Internet hatte er hierzu widersprüchliche Informationen gefunden und ist deshalb auf die Antwort der Berater gespannt. Diese erklären Arthur, dass die Höhe des Kurzarbeitergeldes 60 Prozent des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettolohns beträgt. Die Mitarbeiter, die mindestens ein Kind haben, bekommen 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Auch wenn das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung angegeben wird, muss es nicht versteuert werden. Es wird grundsätzlich maximal ein Jahr lang gezahlt, jedoch kann die Bundesregierung die Zahlung bis auf zwei Jahre verlängern.

Nach dem informativen Gespräch mit den ndbh-Mitarbeitern fühlt Arthur sich gut und sicher beraten und kann sich an die Aufgabe machen, für seine Beschäftigten das Kurzarbeitergeld anzumelden und zu beantragen. Er ist froh, dass sein Betrieb alle Voraussetzungen dafür erfüllt und so all seinen Mitarbeitern der Arbeitsplatz weiterhin erhalten bleiben kann.

Weitere Herausforderungen, denen Arthur in seinem Alltag als Unternehmer begegnet, können Sie hier nachlesen.

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