Die Datenschutzberatung der ndbh

Die Entwicklung datenschutzkonformer Prozesse und Strategien, sowie deren Umsetzung ist hochkomplex. Insbesondere seit dem Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 stehen viele Unternehmen vor großen Herausforderungen. Wie können Geschäftsprozesse an die Bestimmungen des Datenschutzes angepasst werden? Sind die aktuellen Prozesse im Unternehmen gesetzeskonform?

Unsere Datenschutzberater helfen Ihnen gerne! Dabei gehen wir ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und entwickeln mit Ihnen eine passende Strategie für Ihr Unternehmen. Wir stellen unsere Datenschutzberatung in Ihren Dienst und sorgen für die datenschutzkonforme Umsetzung Ihrer Projekte. Dabei entscheiden Sie jederzeit ganz individuell: Ob einmalige Hilfe oder dauerhafte Unterstützung zum Thema Datenschutz – Wir bieten für jeden Fall die richtige Lösung!

Unsere Dienstleistungen zum Datenschutz

Wir bieten Ihnen von der Rund-Um-Sorglos-Betreuung bis hin zu einfachen Do-it-yourself Checklisten eine große Bandbreite an Unterstützungsoptionen, passend zu jedem Unternehmen, an. Prüfen Sie entweder selbst, ob Ihre Verarbeitungsprozesse datenschutzkonform sind oder lassen Sie sich tatkräftig von unseren Datenschutzexperten unter die Arme greifen. Die Dienstleistungen unserer Datenschutzberatung ist ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmbar und umfasst verschiedenste Möglichkeiten:

Beratung durch Datenschutz-Beauftragte

Datenschutz-Quickcheck

Einführung Datenschutz-Managementsystem

DATENSCHUTZ QUICKCHECK​

AUSFÜHRLICHE DATENSCHUTZBERATUNG​

Im Zuge unserer Datenschutz-Quickchecks stellt einer unserer Datenschutzberater beispielsweise Ihre Prozesse und Ihre Rahmenbedingungen direkt vor Ort auf die Probe. Sie erhalten im Anschluss von uns eine Dokumentation des Checks sowie eine Empfehlungsliste für die Bereiche, die gemäß DSGVO noch verbessert werden müssen. Mit dieser pragmatischen und günstigen Lösung erhalten Sie einen Überblick über den Stand Ihres Unternehmens im Bereich Datenschutz und Handlungsempfehlungen zur Optimierung.

Unsere speziell dafür ausgebildeten externen Datenschutzbeauftragten beraten Sie individuell in Bezug auf Ihr Unternehmen und dauerhaft in Datenschutzfragen. Sie helfen Ihnen bei der Überwachung und Einhaltung der DSGVO einschließlich der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter. Außerdem übernehmen Sie die Rolle des Ansprechpartners für Behörden und Betroffene.

Datenschutz-Managementsystem

Aufgrund der Gesetzeslage ist die Einführung eines Datenschutz-Managementsystem unter Einbezug der Vorgaben der DSGVO sinnvoll und gewinnbringend für Ihr Unternehmen. Auch eine jährliche Auditierung des Datenschutz-Managementsystems und die Anpassung an aktuelle rechtliche Anforderungen sowie betriebliche Neuerungen sollten vorgenommen werden. Hierbei unterstützen unsere Datenschutzberater Sie sehr gerne. Wir stehen Ihnen von der Implementierung Ihres Datenschutz-Managementsystems bis zur Nutzung im alltäglichen Gebrauch zur Seite.

In diesem Zusammenhang werden Sie von unseren Datenschutzexperten ausgiebig beraten:

 

  • Information & Schulung aller Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten arbeiten
  • Anleitung zur Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
  • Beratung und Anleitung bezüglich weiterer benötigter Konzepte & Richtlinien: Datenschutzkonzept, Berechtigungskonzept, Löschkonzept, Verfahrensanweisungen etc.
  • Prüfung aller Verfahren auf Gesetzeskonformität
  • Prüfung der Notwendigkeit von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Austausch mit den IT-Verantwortlichen & Beratung bezüglich des Datenschutzes
  • Unterstützung bzgl. des erforderlichen Risikomanagements
  • Empfehlung entsprechender technischer und organisatorischer Maßnahmen

Ablauf unserer Datenschutzberatung

Warum die Datenschutzberatung der ndbh?

Unsere Datenschutzexperten bieten Ihnen bei der Anpassung Ihrer Geschäftsprozesse und der Umsetzung eines gesetzeskonformen Datenschutzes in Ihrem Betrieb eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten. Wir sind vielseitig vernetzt und können Ihnen so in jedem Bereich des Datenschutzes die passende Beratung bieten. Profitieren Sie von der Expertise unserer Berater und optimieren Sie die Prozesse Ihres Unternehmens durch die Angebote der ndbh:

  • Individuelle Beratung, die speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt wird.
  • Persönliche Betreuung durch direkte Ansprechpartner.
  • Auf Sie zugeschneiderte Lösungen auch außerhalb des normalen Beratungsspektrums
  • Vor-Ort-Termine, damit wir Ihr Unternehmen kennenlernen und einschätzen können
  • Tatkräftige Unterstützung durch unser Team, sodass Sie selbst so wenig wie möglich eingespannt sind.

Häufig gestellte Fragen

In der Regel ist jedes Unternehmen von den neuen Herausforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betroffen und muss eine Vielzahl an Anforderungen erfüllen.

Auch Unternehmen, die vermeintlich keine personenbezogenen Daten verarbeiten, beschäftigen i.d.R. Mitarbeiter und haben somit zumindest deren personenbezogene Daten gespeichert. Außerdem werden diese an beispielsweise den Steuerberater oder das Finanzamt übermittelt. Deswegen müssen auch jene Unternehmen sich auf die Anforderungen der DSGVO einstellen.

Laut DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (§38) sind Sie als Verantwortlicher verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn

  • Sie mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Mitarbeiter fest angestellt, freie Mitarbeiter oder Aushilfen sind. Relevant ist, ob diese Personen (Kopfzahl zählt) mit einer automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Dies ist beispielsweise bei einem PC-Arbeitsplatz in der Regel der Fall.
  • Ihr Unternehmen personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhebt oder verarbeitet. Dies ist Beispielsweise der Fall, wenn Sie im Bereich der Markt- und Meinungsforschung tätig sind. Die Anzahl der Beschäftigten ist dabei irrelevant.
  • Sie Verarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung unterliegen. Auch in diesem Fall ist die Anzahl der Mitarbeiter irrelevant.

Die Datenschutzgrundverordnung ist für nahezu jedes Unternehmen relevant. Sie findet Anwendung bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten, das heißt Daten, die sich einer natürlichen Person zuordnen lassen.

Selbst wenn Sie mit Ihrem eigentlichen Geschäftszweck keine Verarbeitung von personenbezogenen Daten vornehmen, so haben Sie beispielsweise Mitarbeiter, deren Daten in Ihrem Unternehmen verarbeitet werden, Kundendaten oder Ansprechpartner von Lieferanten in Ihren Unterlagen gespeichert.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob die DSGVO überhaupt für Sie relevant ist, nehmen Sie gerne zur Klärung Kontakt mit uns auf!